Wie finanziert sich unser Hospizverein?

Die mit Abstand größten Ausgabenposten sind die Personalkosten und der Büroaufwand.

Wir beschäftigen zwei Koordinatorinnen in sozialversicherungspflichtigen Teilzeitarbeitsverhältnissen. Das ist für einen verlässlichen Ablauf unserer Arbeit zwingend notwendig. Die Koordinatorinnen sind die ersten Ansprechpartnerinnen bei Anfragen nach Sterbe- oder Trauerbegleitungen und müssen den Einsatz der Ehrenamtlichen koordinieren. Diese Tätigkeiten können von ehrenamtlich Tätigen nicht geleistet werden.

Diese Arbeiten werden in angemieteten Büroräumen durchgeführt. Durch die Miete entstehen Kosten und auch die zeitgemäße Büro- und Kommunikationsausstattung verursacht Aufwand.

Die Ausbildung und insbesondere die kontinuierliche Fortbildung der ehrenamtlichen Sterbe- und Trauerbegleiter beansprucht regelmäßig unser Budget.

Entsprechend dem derzeitigen Hospiz- und Palliativgesetz sind die Krankenkassen verpflichtet, einen angemessenen Zuschuss an den Kosten zu übernehmen.

Da aber im Hospiz- und Palliativgesetz nur die Rede von Sterbebegleitung ist, achten die Krankenkassen peinlich genau darauf, dass unsere Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit, die Trauerbegleitung oder das Projekt „Hospiz macht Schule“ nicht berücksichtigt werden. Dabei ist es für uns selbstverständlich, neben der Begleitung von Sterbeprozessen auch in der Trauerphase den Menschen zur Seite zu stehen. Aber auch die Qualifikation der Ehrenamtlichen für diese Arbeit ist nicht Gegenstand der Förderung.

Aus der Formulierung „angemessener Zuschuss“ lässt sich schon erahnen, dass die uns entstehenden Kosten nicht vollständig übernommen werden. Auch wird keine kontinuierliche Unterstützung geleistet. Vielmehr muss für jedes Jahr ein neuer Förderantrag gestellt werden, in dem die Höhe des Zuschusses nach der Anzahl der durchgeführten Sterbebegleitungen und der Menge der ehrenamtlich Tätigen berechnet werden. Somit ist eine verlässliche mehrjährige Kalkulation nicht möglich.

Für den nicht übernommenen Teil unserer Kosten sind wir in jedem Jahr auf Spenden angewiesen. Diese setzen wir sowohl für konkrete Projekte wie Fortbildung als auch für die Deckung der laufenden Kosten ein. So erhalten wir für die Abdeckung der Fahrtkosten der Ehrenamtlichen zu den Sterbebegleitungen nach wie vor einen Betrag von 20 Cent pro Km, obwohl die üblichen Km-Pauschalen deutlich höher sind. Diese Differenzen können wir nur aus Spenden finanzieren.

Durch einen umsichtigen Umgang mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln ist es uns jetzt 25 Jahre lang gelungen, den Menschen in Springe und Bad Münder ein zuverlässiger Ansprechpartner zu sein, wenn es um Fragen und die Begleitung in der letzten Lebensphase geht. Wir werden alles daransetzen auch weiterhin eine kompetente und kostenfreie Unterstützung durch hochqualifizierte ehrenamtlich Tätige sicher zu stellen.